Vom Kindergarten in die Schule – was jetzt wichtig ist
Vom Kindergarten in die Schule – was jetzt wichtig ist
Im August beginnt ein neues Schuljahr und damit ein neuer Lebensabschnitt für viele Chemnitzer Kinder. Doch auch alle, die bald Vorschülerinnen und Vorschüler werden, haben jetzt wichtige Vorbereitungen für den Schulbeginn im nächsten Jahr zu treffen. Dazu hat die Stadt Chemnitz die Eltern-Ratgeberbroschüre „Mein Kind kommt in die Schule“ aktualisiert veröffentlicht.
Ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung
Neu ist das Verfahren zur ärztlichen Schulaufnahmeuntersuchung, das vom kinder- und jugendärztlichen Dienst im Gesundheitsamt durchgeführt wird. Diese ist für jedes Kind genau wie der Schulbesuch verpflichtend. Ab August 2024 erfolgt die Terminvergabe für die Schuleingangs-untersuchung ausschließlich elektronisch über das Bürgerbeteiligungsportal. Für die Einschulung 2025/26 werden Termine von August 2024 bis Januar 2025 vergeben.
Dort ist auch das Formular zur Gesundheitsvorgeschichte (Anamnesebogen) verfügbar, das vorab online auszufüllen und abzusenden ist.
Schulanmeldung
Die Wohnanschrift (Hauptwohnsitz) des Kindes ist entscheidend dafür, an welcher Grundschule im Schulbezirk es angemeldet werden kann. Für das Schuljahr 2025/26 ist die Schulanmeldung am 8. und 13. August 2024 jeweils 14 bis 18 Uhr an der gewünschten kommunalen Grundschule möglich.
Dabei ist an das Landesamt für Schule und Bildung ein Aufnahmeantrag zu stellen. Falls für das Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft gewählt wird, ist diese Anmeldung ebenfalls anzuzeigen. Die Entscheidung, ob das Kind die gewünschte Schule besuchen kann, trifft letztlich in jedem Fall die Schulleitung.
Für die Wahl der richtigen Schule in Chemnitz steht der Schulwegweiser zur Verfügung. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz sind zudem empfohlene Schulwege, Haltestellen, Querungshilfen sowie Gefahrenstellen im Umfeld der jeweiligen Grundschule eingezeichnet.
Hortanmeldung
In der Grundschule ist nach dem Unterricht Kinderbetreuung = Hort von der 1 . bis zur 4. Klasse möglich. Jedes Schulkind hat einen Anspruch auf Hortbetreuung. Wichtig zu wissen ist, dass diese nicht automatisch mit der Schulanmeldung geschieht, sondern für jedes Kind extra erfolgen muss. Denn Schule und Hort sind rechtlich voneinander getrennte Institutionen, die auf Basis von Kooperationsverträgen zusammen arbeiten. Horte befinden sich – ebenso wie Kindergärten – in kommunaler und freier Trägerschaft. Eine Übersicht der Horte in den jeweiligen Grundschulen ist in der o. g. Ratgeberbroschüre oder im Kita-Portal enthalten. Die Anmeldung eines Hortplatzes muss spätestens vor Sommerferienbeginn im Jahr der Einschulung bei der Leitung des gewünschten Hortes oder im Kita-Portal erfolgen. Mit dem Hort ist ein Betreuungsvertrag zu schließen. Elternbeiträge für den Hortbesuch können auf Antrag übernommen werden.
Hilfe und Fragen
Hilfe und Unterstützung rund um die Schulaufnahme erhalten Sie unter der Behördennummer Tel. 115. Außerdem haben alle Kinder- und Familienzentren in Chemnitz Ansprechpersonen, die Sie bei den Schulvorbereitungen unterstützen. Diese sind offen für alle Eltern und Familien, unabhängig davon, ob das Kind dort betreut wird. Zudem bieten die Sozialarbeiter und Leitungskräfte in den Kindertageseinrichtungen als Erfahrungsträger ihre Hilfe an.