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März, 2020

Coronakrise: welche finanzielle Unterstützung erhalten Familien?

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Das Bundesfamilienministerium informiert nun aktuell über finanzielle Unterstützungsangebote. Denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen derzeit Einkommensverluste hinnehmen. Doch es gibt neue Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließungen, der Notfall-Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld und vereinfachter Zugang zur Grundsicherung sollen helfen, existenzielle Sorgen von Familien abzumildern.
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Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist,
• dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung
anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
• dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Die zuständige Landesdirektion Sachsen empfiehlt, den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen. > Link

Notfall-KiZ
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Es kann sich also lohnen, ab dem 1. April einen Antrag zu stellen, wenn Sie bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten.

Ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.

Keine Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Schulhorten werden keine Elternbeiträge erhoben. Das gilt auch für diejenigen, die dort eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
> FAQ Notbetreuung Freistaat Sachsen

Schule geschlossen? Lernen geht trotzdem!

Wie lernen, wenn die Schule geschlossen ist? Diese Frage stellen sich gerade viele Eltern und Lehrer*innen und suchen nach Lerninhalten für die Zeit zuhause. Unter dem Motto „Schule geschlossen? Lernen geht trotzdem“ bündelt die ARD Lerninhalte in der Mediathek für Kinder vom Kita-Alter bis zum Oberstufen-Jahrgang. Zudem gibt es Verweise auf weitere Angebote für digitales Lernen, Angebote der Schulbuchverlage und die Online-Lernplattformen der Bundesländer.

> Hier geht’s lang

 


Bild: Planet Schule Grundschule

Coronakrise – Kontakt- und Hilfeübersicht

Für unsere Gesellschaft – und die vielen Familien in Chemnitz – ist die Coronakrise eine Herausforderung. Hier finden Sie Informationen über Hilfen und Serviceangebote für Familien und ältere Menschen.

Stadt Chemnitz
Die Rathäuser und Bürgerservicestellen der Stadt Chemnitz sind ab Donnerstag, dem 19. März, für den Besucherverkehr bis auf weiteres geschlossen. Die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigsten Ämter sind weiterhin per Telefon und E-Mail von Mo – Fr jeweils 8 – 16 Uhr erreichbar.  
> Link

Anträge, auch für finanzielle Leistungen, können in den Briefkästen in allen Verwaltungsgebäuden eingeworfen werden und werden bearbeitet. Anträge und andere Formulare für die Beantragung sozialer Leistungen können im Internet heruntergeladen werden. Für Notfälle, z. B. Barauszahlungen oder das Aufladen von Geldkarten, gibt es nach telefonischer Rücksprache Sonderregelungen.
Alle aktuellen Informationen unter > Link

CORONA-Alltagshilfe Chemnitz
Nach dem Prinzip „Ich biete Hilfe“ und „Ich suche Hilfe“ können auf der Onlineplattform des Freiwilligenzentrums Chemnitz für Risikogruppen Unterstützung angeboten sowie Hilfegesuche wegen Quarantäne gestellt werden. Dazu steht ein Leitfaden für Helfer und Hilfesuchende zur Verfügung.
> Link zum Leitfaden
> Aushang mit Kontaktzetteln zum Abreißen (PDF)

Kostenloser Onlinezugang der Stadtbibliothek Chemnitz
Allen Chemnitzerinnen und Chemnitzern, die noch nicht Kunden der Stadtbibliothek sind, wird ab 24. März 2020 bis zum Ende der Schließzeit der Bibliothek ein kostenloser Zugang zu den digitalen Angeboten der Stadtbibliothek Chemnitz ermöglicht. Die Angebote stehen unter: > Link
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an information@stadtbibliothek-chemnitz.de mit der Angabe von Nachname , Vorname , Geburtsdatum , Straße, Hausnummer, PLZ und Ort , E-Mailadresse. Als Antwort auf die Anmeldung verschickt die Stadtbibliothek die Zugangsdaten (Kundennummer und Passwort) per E-Mail.

Informationsportal der Sächsischen Staatsregierung
Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Beim Schutz unserer Mitmenschen sind wir alle gefragt. Bitte handeln Sie umsichtig und solidarisch.“ Hier informiert der Freistaat über die aktuelle Lage in Sachsen, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und hält im Newsroom aktuelle Medieninformationen bereit.  > Link

Hilfe- und Serviceübersicht beim Bundesministerium für Familien
Familien, ältere Menschen, Engagierte, Kinder, Schwangere – alle stellt das Coronavirus vor ganz individuelle Herausforderungen. Eine weiterführende Online-Übersicht bietet wichtige Informationen über staatliche Hilfen und Serviceangebote – sie wird fortlaufend aktualisiert.  > Link