Jubiläum: 100 Jahre Frauenwahlrecht
Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden – ein Meilenstein in der Geschichte der Demokratie in Deutschland. Der 12. November 1918 gilt als Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland. Das Stimmrecht ist Grundlage für die Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen und Männern. Der Weg dorthin war lang. Die tatsächliche Gleichstellung der Frau in der Verfassung erfolgte mit Schaffung von Artikel 3 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” des Grundgesetzes im Jahr 1949.
Die Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „100 Jahre Frauenwahlrecht“ bündelt die vielfältigen und bundesweit verstreuten Aktivitäten und macht sie sichtbar. Es gibt viele Möglichkeiten sich zu beteiligen: Ausstellungen, Filmreihen, Lesungen, Vorträge, Wettbewerbe, Workshops und Ihre eigene Veranstaltung vor Ort. Informieren Sie sich über das Jubiläum, die Wegbereiterinnen des Frauenwahlrechts, Frauen in der heutigen Politik sowie viele begleitende Aktivitäten.
https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/jubilaeumskampagne.html“