Die neue Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung soll eine Leistung für alle Kinder sein. Der Kindergarantiebetrag (jetzt Kindergeld) und der einkommensabhängige Kinderzusatzbetrag bilden zusammen die Kindergrundsicherung. Zusammen decken diese das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Das heißt, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe sowie Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Kindergrundsicherung zusammengefasst. Die Kindergrundsicherung soll 2025 erstmals ausgezahlt werden.

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