Elterngeldreform
Für mehr Flexibilität hat die Bundesregierung das Elterngeld reformiert. Die Regelungen sind zum 1. September 2021 in Kraft getreten. Die neuen Elterngeld-bzw. Elternzeit-Regeln und mehr gibt es hier im Überblick.
Onlinevortragsreihe Pflegebedürftig – was nun?
Von September bis Dezember 2021 befassen sich die Vorträge mit Fragen wie: Welche Leistungen kann man von der Pflegekasse erhalten? Wie vereinbart man Pflege und Beruf? Wie finanziert sich Pflege und welche Rechte hat man als Betroffener? Die Vorträge bauen nicht aufeinander auf und können einzeln gebucht werden. Nächster Termin ist der 27. September 2021 mit dem Thema „Was tun, wenn der MDK kommt?“. Zur Übersicht und Anmeldung beim Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. kommen Sie hier.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Dieser tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.