Kinder für Grundschule, Hort und Kita anmelden
Für die Grundschule anmelden
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig. Dann muss das Kind ein Jahr vor Einschulung an einer kommunalen Grundschule angemeldet werden. In Deutschland herrscht Schulpflicht. Die Schulanmeldung ist also verpflichtend. Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1 sind die Schulbezirke. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen aufgeführt und sind nach Wohnanschrift des Kindes lokalisierbar.
> Chemnitzer Grundschulen im interaktiven Stadtplan
Anmeldung für das Schuljahr 2021/22 in Chemnitz
Am 9. und 15. September 2020 jeweils von 14 bis 18 Uhr findet die Anmeldung in den Grundschulen des Schulbezirks statt. Die Eltern melden ihr Kind an der gewünschten kommunalen Grundschule im gemeinsamen (zuständigen) Schulbezirk oder an der gewünschten Grundschule in freier Trägerschaft an. Bei Anmeldung an einer Schule in freier Trägerschaft müssen die Eltern dies bis 15. September 2020 einer kommunalen Grundschule im Schulbezirk schriftlich mitteilen. Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes an der Grundschule trifft die Schulleitung. Diese wird im Mai – Juni des Jahres der Einschulung mitgeteilt. Für die Anmeldung an der Heinrich-Heine-Grundschule, Grundschule Klaffenbach, Grundschule Planitzwiese und der Grundschule Charlottenstraße gelten besondere Hinweise.
> Aktuelle Hinweise der Stadt Chemnitz zu Grundschul-Auslagerungen
Nicht vergessen: Hortplatz extra anmelden
Im Rahmen des Ganztagsangebots in der Grundschule steht ein Hortplatz von der 1. Klasse bis zur 4. Klasse zur Verfügung. Hort ist kein Angebot der Schule, sondern ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Eine Registrierung bzw. Anmeldung über das Kita-Portal ist jedoch nicht erforderlich. Die Horteinrichtung in kommunaler bzw. freier Trägerschaft informiert zum Null-Elternabend bzw. Elternabend in der Grundschule vor der Einschulung über die Anmeldung bzw. den Abschluss eines Hort-Betreuungsvertrags. Bei dem Vertragsabschluss sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. U.a. Voraussetzung für die Hort- und Kitabetreuung ist Masernschutz. Darüber informierte das Lobü-C hier bereits im Januar 2020. Eine Hort-Übersicht gibt es im Kita-Portal. Beachten Sie auch die Hinweise zur Gebührenübernahme siehe Kita unten.
Schulwegpläne einsehen
Die aktuellen Schulwegpläne der Stadt Chemnitz enthalten Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen.
> Zum Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz – Schulwegpläne
Bildungs- und Teilhabepaket nutzen
Sozial benachteiligte Kinder haben Anspruch auf zusätzliche, schulbezogene Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das gilt auch schon zum Schulanfang. Darunter fallen z.B. Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagsessen, Lernförderung, Schülerbeförderung oder Ausflüge sowie für Mittagessen in den Ferien im Hort.
> Zum Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz – Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Für die Kita anmelden
Eltern können frei wählen, ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung der Stadt Chemnitz oder eines freien Trägers oder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahr bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen. Einen Überblick über das Betreuungsangebot sowie die Möglichkeit zur Anmeldung für einen Betreuungsplatz gibt es online im Kita-Portal. Die Anmeldung für einen Kitaplatz in einer kommunalen Einrichtung kann ebenso über das Formular des Jugendamts oder für einen Kitaplatz bei freien Trägern direkt vor Ort in der jeweiligen Kita erfolgen.
Die Anmeldung ist ab der Geburt des Kindes möglich. Bei der Anmeldung können mehrere Einrichtungen angegeben werden. Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Zum Kita-Portal
> Link
> Zum Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz – Platz beantragen
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung (Kita + Hort) werden Elternbeiträge erhoben. Diese können teilweise oder vollständig erlassen werden. Grundlage für die Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie. Für die Beratung zur Antragstellung sowie für die Bearbeitung der Anträge ist das Jugendamt zuständig.
> Zum Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz – Gebührenübernahme Kita + Hort
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