Aus- und Weiterbildung neu geregelt

Aus- und Weiterbildung neu geregelt

In Deutschland haben 1,6 Millionen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Seit April 2024 gibt es nun eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen ohne beruflichen Abschluss. Dazu gehören auch berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben und ein Mobilitätszuschuss.
> Hier finden sich die neuen Leistungen am Übergang von Schule und Beruf im Überblick.
> Tipp zur Berufsorientierung für Azubis, Eltern und Betriebe: DIHK-Portal Ausbildung-macht-mehr-aus-uns

Bei der Weiterbildung für Beschäftigte wird die Fördersystematik vereinfacht und steht nun allen Arbeitgebern und Beschäftigten offen. Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, können Qualifizierungsgeld erhalten, welches auf die Zeit der Weiterbildung entfällt.
> Hier findet sich eine aktuelle Übersicht zu den Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.
> Zum Onlineportal meinNOW

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