Neue Coronahilfen und –regeln: Wichtiges für Familien

Neue Coronahilfen und –regeln: Wichtiges für Familien

Kinderbonus für Familien
Ein Kernpunkt des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung ist die Entlastung von Familien. Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Und für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt. Die Auszahlung ist in drei Raten in Höhe von 100 Euro über die monatliche Kindergeldzahlung geplant. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Da der Bonus jedoch auf den Steuerfreibetrag angerechnet wird, profitieren Familien mit hohem Einkommen nicht.

Längere Lohnfortzahlung für Eltern
Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle nunmehr bis zu 20 Wochen, jeweils 10 Wochen für Mütter und 10 Wochen für Väter. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Dauer der Lohnfortzahlung wird damit von bisher sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet werden. Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Der Maximalzeitraum von 10 beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2.016 Euro monatlich. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Die neue Regelung ist rückwirkend zum 30. März 2020 in Kraft getreten.

Überbrückungshilfen für Studierende
Die Überbrückungshilfe richtet sich an Studierende, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Sie unterstützt diese Studierenden mit jeweils bis zu 500 € in den Monaten Juni, Juli und August 2020, solange die pandemiebedingte Notlage fortbesteht. Die Überbrückungshilfe ist in den drei Monaten jeweils neu zu beantragen. Außerdem wird der Zugang zum Bafög für alle Studierenden erleichtert.
> Zur Meldung des Bundesministeriums

Unterwegs im ÖPNV
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung! Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ab dem Alter von sechs Jahren in allen Verkehrsmitteln bundesweit verpflichtend. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Bahnhöfe, Bahnsteige, Flughäfen, Fährterminals und Haltestellen. Sie gilt für den ÖPNV ebenso wie für den Regional- und Fernverkehr.
> Zur Meldung der Bundesregierung

Reisen soll wieder möglich sein
Die Bundesregierung will die am 17. März 2020 ausgesprochene, weltweite Reisewarnung unter anderem für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufheben. Ab dem 15. Juni 2020 sollen Reisen innerhalb Europas wieder möglich sein – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.
> Zur Meldung des Auswärtigen Amts

Coronaregeln in den Bundesländern
Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen.
> Zum Überblick der deutschen Bundesländer

Antwort hinterlassen