Coronakrise: welche finanzielle Unterstützung erhalten Familien?

Coronakrise: welche finanzielle Unterstützung erhalten Familien?

Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für viele Familien dar. Das Bundesfamilienministerium informiert nun aktuell über finanzielle Unterstützungsangebote. Denn viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen derzeit Einkommensverluste hinnehmen. Doch es gibt neue Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließungen, der Notfall-Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld und vereinfachter Zugang zur Grundsicherung sollen helfen, existenzielle Sorgen von Familien abzumildern.
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Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist,
• dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung
anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
• dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Die zuständige Landesdirektion Sachsen empfiehlt, den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen. > Link

Notfall-KiZ
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Wer Kinderzuschlag erhält, ist zudem von den Kita-Gebühren befreit und kann zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Es kann sich also lohnen, ab dem 1. April einen Antrag zu stellen, wenn Sie bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten.

Ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Die Beantragung ist digital möglich.

Keine Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Schulhorten werden keine Elternbeiträge erhoben. Das gilt auch für diejenigen, die dort eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Betreuungsangebote wurden geschaffen für Kinder, deren Eltern (Personensorgeberechtigte) oder der alleinige Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
> FAQ Notbetreuung Freistaat Sachsen

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