FAQ Kita- und Schulbetrieb

FAQ Kita- und Schulbetrieb

Vom 11. Januar bis 7. Februar 2021 gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Was bedeutet dies für den Schul- und Kita-Betrieb? Wer hat Anspruch auf Notbetreuung in Kita und Hort? Warum wurden die Winter- und Osterferien verändert? Was ist mit Bildungsempfehlung und Halbjahreszeugnissen?
Diese und mehr Fragen und Antworten gibt es im Blog des sächsischen Kultusministeriums.
> SMK-Blog Kita- und Schulbetrieb

Weitere Informationen zur Notbetreuung in Kita und Schule in Sachsen gibt es hier:
> Eltern-Lehrkräfte-Erzieher-Schüler
> FAQ Notbetreuung

In der Stadt Chemnitz erhalten Eltern, deren Kinder die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen können, die Kita-Beiträge erstattet. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 werde ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Jede weitere Woche werde zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages erstattet.
> Zur Information der Stadt Chemnitz

Für die Kinderbetreuung zu Hause gilt laut aktueller Corona-Schutzverordnung: Die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren aus maximal zwei Hausständen ist gestattet. Die betreuende Person muss dabei keinem der beiden Hausstände angehören. Fragen und Antworten zur häuslichen Lernzeit finden sich hier.
> FAQ Distanzunterricht

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