Finanzielle Ansprüche neu geregelt

Finanzielle Ansprüche neu geregelt

Sicherung von Ausbildungsplätzen bei Unternehmen
Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr starten am 1. August 2020 wesentliche Teile des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“. Damit werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Die Erste Förderrichtlinie enthält u.a. Ausbildungsprämien für Betriebe, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung sowie Übernahmeprämien für Auszubildende aus insolventen Betrieben. Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Arbeitsagentur zur Verfügung.
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Mehr Unterstützung für Azubis
Ab 1. August 2020 erhöhen sich die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme steigen.
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Pauschbetragsgesetz: Entlastung für behinderte Menschen
Für Steuerpflichtige mit Behinderungen besteht die Möglichkeit, anstelle eines Einzelnachweises für ihre Aufwendungen einen Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen. Die Behinderten-Pauschbeträge sollen verdoppelt, Nachweispflichten verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert werden.
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Grundrente wird eingeführt
Die Grundrente wird zum 1. Januar 2021 eingeführt und beträgt 418,00 EUR monatlich. Der Anspruch wird automatisch geprüft, ein Antrag ist nicht erforderlich.
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Zweites Familienentlastungsgesetz: Kindergeld steigt
Ab 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. Damit einher gehen zudem die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags für Erwachsene sowie die Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags.
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