Zehn Leitlinien für Kinder- und Jugendhilfe

Zehn Leitlinien für Kinder- und Jugendhilfe

Der 17. Kinder- und Jugendbericht dokumentiert die Lage der aktuell 22 Millionen jungen Menschen in Deutschland, und zwar diesmal als umfassender Gesamtbericht. Am 18. September 2024 hat Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission den Bericht vorgestellt. Neben der Lage der jungen Generationen zeichnet der Bericht auch ein umfassendes Bild der Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Aussagen des Berichts finden sich hier.

Die Kommission formulierte insbesondere zehn Leitlinien für eine Kinder- und Jugendhilfe, die dazu beiträgt, dass junge Menschen zuversichtlich in die Zukunft blicken können: Demnach hat die Kinder- und Jugendhilfe ihre eigene Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit zu beweisen, indem sie

  1. sich als zuständig für alle jungen Menschen und Familien versteht, aber nicht für alle
      gesellschaftlichen Probleme,
  2. sich am Recht auf gewaltfreies Aufwachsen orientiert,
  3. verantwortlich ist für Partizipation und junges Engagement fördert,
  4. ihr Handeln an der Vielfalt des Jungseins und Aufwachsens ausrichtet und offensiv für die Teilhabe
      aller jungen Menschen eintritt,
  5. eine verlässliche Infrastruktur für junge Menschen bietet und diese auch einfordert,
  6. vielfältige Wege beschreitet, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein,
  7. wissenschaftsbasiert handelt und aufgeschlossen für neue Erkenntnisse ist,
  8. die Digitalisierung begleitet und ihre Potenziale kritisch reflektiert,
  9. eine demokratiestärkende Interessenvertretung junger Menschen ist und
10. klimagerecht ist.

Dazu heißt es im Vorwort der Vorsitzenden der ehrenamtlichen Sachverständigenkommission u.a.: „Kinder- und Jugendhilfe kann nicht auf jede gesellschaftliche und/oder individuelle Krise allein eine angemessene Antwort geben. Angesichts des inzwischen ausgeprägten Fachkräftemangels, den gleichzeitig über die Jahre deutlich gestiegenen politischen sowie gesellschaftlichen Erwartungen an die Leistungsqualität und (All-)Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe sowie vor dem Hintergrund nicht grenzenlos zur Verfügung stehender Haushaltsmittel stellt die Kommission die Frage nach einer möglichen Wachstumsgrenze der Kinder- und Jugendhilfe.

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